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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) melfotografiert

Melanie Sedlatschek

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Melanie Sedlatschek melfotografiert (nachfolgend „Fotograf“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“ umfassend m/w/d) im Rahmen der Erbringung von Fotografie-Dienstleistungen geschlossen werden.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Fotografen annimmt. Dies kann durch schriftliche Bestätigung, Whatsapp, telefonisch, E-Mail oder die Unterzeichnung eines Vertragsdokuments erfolgen.
Der Fotograf ist berechtigt, das Angebot innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang der Anfrage des Kunden zu bestätigen.
Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

3. Leistungen des Fotografen

Der Fotograf erbringt die im Vertrag vereinbarten Fotografie-Dienstleistungen, z.B. Eventfotografie, Porträtshooting, Hochzeitsfotografie, Produktfotografie etc. Diese können sowohl outdoor als auch im firmeneigenen Fotostudio stattfinden.

 

Der Fotograf fotografiert im Stil, den der Kunde auf der Website sowie in den sozialen Medien (Instagram und Facebook) einsehen kann. Dieser Stil umfasst sowohl die Fotografie als auch die Bildbearbeitung. Mit der Buchung eines Shootings stimmt der Kunde zu, dass die Umsetzung des Shootings und die Bildbearbeitung diesem Stil entsprechen.


Die genaue Leistungsbeschreibung wird in einem gesonderten Angebot oder Vertrag festgehalten.

Die genaue Anzahl der bearbeiteten Bilder, die der Kunde erhält, ist in der Preisübersicht oder dem individuellen Angebot angegeben. Diese Bilder werden per Download-Link, in hoher Auflösung im Format „.jpg“ zur Verfügung gestellt. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Die Auswahl der Bilder erfolgt durch den Fotografen. Abweichungen müssen im Vorfeld besprochen und schriftlich vereinbart werden.

Der Fotograf ist berechtigt, Unterauftragnehmer (z.B. Assistenten, Fotolabor etc.) zur Erbringung der Leistung heranzuziehen und somit in diesem Umfang zur Vertragserfüllung die Daten an Dritte weiter zu reichen.

4. Leistungen und Pflichten des Kunden

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Bei Hochzeiten sind Adressen und Uhrzeiten zu Location-Wechseln mindestens drei Wochen vor Auftragstermin zu übermitteln. Sonderwünsche und Wegbeschreibungen sind wenn nötig mitzuliefern.
Der Kunde stellt sicher, dass an den jeweiligen, von Ihn erwünschten Orten das erstellen von Fotoaufnahmen gestattet ist. Gilt dort ein Verbot zur Drohnennutzung oder Erstellung von Fotoaufnahmen, trägt der Kunde das Risiko des Ausfalls, der Wartezeit und entstehende Kosten wie Verlängerung der Shootingzeit sowie Kosten für Genehmigungen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Der Kunde trägt alle anfallenden zusätzlichen Kosten, wie z.B. Eintrittspreise, Genehmigungen, Portokosten, Verpackung und Materialkosten, Parkgebühren oder Verpflegung, die für die Fotoaufnahmen relevant sind. Bei allen Terminen gilt der angegebene Preis inkl. 10 km Anfahrt. Weitere Kosten für angefahrene Kilometer werden im jeweiligen Angebot oder in Abstimmung geregelt.

Alle Preise sind, sofern nicht anders angegeben Gesamtpreise, in Euro. Nach Kleinunternehmer-Regelung § 19 UstG wird auf der Rechnung keine Steuer ausgewiesen

Eine Rechnung für die Fotoaufnahmen kann auf Wunsch ausgestellt werden.


Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, in 25 Euro Anzahlung bei Buchung eines Shootings sowie Restzahlung nach den Fotoaufnahmen

Hochzeiten: 100 Euro Anzahlung bei Buchung – Restzahlung nach dem Hochzeitstermin

Fotobücher: 150 Euro Anzahlung – Restzahlung mit Überlassung des Buchs.

Gutscheine: Gesamtbetrag Gutscheinwert zzgl. Porto als Vorkasse


Zahlungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig oder Bar beim Termin selbst zu erbringen.

Bei Zahlungsverzug behält sich der Fotograf das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu berechnen.

6. Termine und Absagebedingungen

Der vereinbarte Fototermin wird im Vertrag festgehalten. Änderungen des Termins durch den Kunden sind nur mit Zustimmung des Fotografen möglich.


Bei Absage des Auftrags durch den Kunden

Wenn ein Termin abgesagt werden muss, ist dies grundsätzlich möglich, sollte aber frühzeitig kommuniziert werden.

 

  • Bei Pauschalangeboten Fotoshooting :

    • Wenn der Termin nicht mindestens 14 Tage vor dem Fototermin abgesagt wird, wird die Anzahlung von 25,- Euro vom Fotografen einbehalten.

    • Wird der Termin weniger als 8 Tage vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden 30% des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.

    • Bei weniger als 3 Tagen oder Nichterscheinen des Kunden zum Termin – werden 100 % des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt. Dies beinhaltet eine Wartezeit des Fotografen von 30 Minuten am Auftragsort ohne erfolgte Information durch den Kunden.

  • Bei Hochzeiten:

    • Eine Absage (Stornierung) muss mindestens 90 Tage im Voraus erfolgen

    • Erfolgt die Absage weniger als 90 Tage vor dem gebuchten Termin, stehen dem Fotografen 30 % des vereinbarten Honorars zu.

    • Bei Stornierung weniger als 30 Tage vor dem vereinbarten Termin werden 100 % des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.

  • Ausnahme: Fotoshooting & Hochzeitsbegleitung: wie z.B. bei Krankheit oder schwerwiegenden Ereignissen die außerhalb der Kontrolle des Kunden liegen, wird ein Nachweis benötigt.

  • Stornierung eines Fotobuchs vor Shootingtermin ist jederzeit möglich. Spätere Stornierung eines Fotobuchs nach dem Fototermin ist nicht umsetzbar oder werden mit 100 % des vereinbarten Honorars (Kaufpreis) in Rechnung gestellt.


Der Fotograf behält sich vor, einen Termin aus wichtigen Gründen abzusagen

Krankheit oder unvorhergesehene Ereignisse: Wenn der Fotograf aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund eines anderen unvorhersehbaren Ereignisses (z. B. Unfall, familiäre Notfälle) die Dienstleistung nicht erbringen kann.

Unvorhergesehene Umstände: Wenn der Fotograf aufgrund unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb seiner Kontrolle liegen (z. B. Naturkatastrophen, technische Probleme), die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann.

 

Vertragsverletzung durch den Kunden:
Sollte der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, wie beispielsweise der Zahlung einer Anzahlung oder des Gesamtbetrags, nicht nachkommen, behält sich der Fotograf das Recht vor, den Vertrag zu kündigen. Dies gilt auch im Fall von verwerflichen oder strafbaren Handlungen des Kunden, wie etwa rechtsextremen Äußerungen oder kriminellen Aktivitäten.

In diesen Fällen wird der Kunde umgehend informiert, und es wird ein neuer Termin vereinbart bzw. eine vollständige Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge angeboten. Der Kunde verzichtet in diesem Fall auf Schadenersatzanspruch. Eine Garantie für die Durchführung der Fotoaufnahmen kann es daher nicht geben.


 

7. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Auftragnehmer zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Musterformular gemäß Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Das Widerrufsrecht erlischt, sobald der Fotograf mit der Ausführung des Vertrags begonnen habt. Sollte die Ausführung vor Beendigung der Frist erfolgen kann dies somit nicht Widerrufen werden.

8. Nutzungsrechte und Urheberrecht

Der Fotograf behält alle Urheberrechte an den von ihm erstellten Fotos.

Zur eindeutigen Definition und zum Verständnis – hier im Detail:

Was ist Urheberrecht?

Das Urheberrecht ist ein gesetzlich geschütztes Recht, das den Schöpfer eines Werkes (z.B. eines Textes, Musikstücks, Fotos oder Films) vor unbefugter Nutzung seines Werkes schützt. Es stellt sicher, dass der Urheber (also der Schöpfer) die Kontrolle über die Nutzung seines Werkes behält und für seine kreative Arbeit auch Anerkennung und Vergütung erhält.

Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schöpfung des Werkes, ohne dass eine besondere Anmeldung erforderlich ist. Es gewährt dem Urheber verschiedene Rechte, insbesondere das Recht, sein Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Der Urheber kann auch bestimmen, ob und unter welchen Bedingungen andere Menschen das Werk nutzen dürfen.

Es gibt zwei Hauptarten von Rechten im Urheberrecht:

  1. Vermögensrechte: Diese Rechte erlauben es dem Urheber, von der Nutzung seines Werkes finanziell zu profitieren, z.B. durch Lizenzgebühren oder Verkaufsrechte.

  2. Persönlichkeitsrechte: Diese Rechte schützen die persönliche Verbindung des Urhebers zu seinem Werk, z.B. das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und das Recht, das Werk nicht in einer Weise zu verwenden, die den Urheber in seiner Ehre verletzt.

Das Urheberrecht gilt in der Regel für eine bestimmte Zeit, die je nach Land unterschiedlich ist. In vielen Ländern dauert der Schutz des Urheberrechts bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Nach Ablauf dieser Frist fällt das Werk in die Public Domain (öffentliche Domäne), was bedeutet, dass es von jedermann ohne Einschränkungen genutzt werden kann.


Die Fotografin bleibt Urheberin sämtlicher von ihr angefertigter Fotografien. Das Urheberrecht verbleibt auch nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung bei der Fotografin.

Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung die vereinbarten Nutzungsrechte an den gelieferten Fotografien für die bei der Buchung vereinbarten bzw. vorgesehenen Zwecke. Eine Übertragung des Urheberrechts findet nicht statt.

Nutzungsrechte des Kunden

Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den gelieferten Fotografien für den vertraglich vereinbarten Zweck. Soweit bei der Buchung nichts Abweichendes vereinbart wurde, umfasst dies bei privaten Aufträgen die private Nutzung und bei Business-, Brand- und Contentaufträgen die eigene geschäftliche Nutzung durch den Kunden.

Eine Weitergabe, Übertragung, Unterlizenzierung oder der Verkauf der Fotografien an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung der Fotografin nicht gestattet. Dies gilt insbesondere auch für die Weitergabe an andere Unternehmen, Geschäftspartner, Agenturen oder sonstige Dritte zur eigenständigen Nutzung.

Eine Nutzung der Fotografien für andere als die vereinbarten Zwecke bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin.

Namensnennung

Bei der Veröffentlichung der Fotografien ist die Fotografin als Urheberin zu nennen.

Für Veröffentlichungen auf der eigenen Website des Kunden genügt eine einmalige Nennung der Fotografin mit Verlinkung auf www.melfotografiert.de.

Bei Veröffentlichungen in sozialen Medien ist die Fotografin bei der jeweiligen Veröffentlichung als Urheberin zu nennen. Hierfür genügt beispielsweise die Angabe „Foto @mel_fotografiert“. Die Nennung darf dezent, beispielsweise am Ende des jeweiligen Beitrags, erfolgen.

Bei Flyern, Broschüren und vergleichbaren Printmedien ist eine unmittelbare Namensnennung am Bild nicht erforderlich. Die Urhebernennung kann dort an geeigneter anderer Stelle, beispielsweise im Impressum oder Bildnachweis, erfolgen. 

Eine abweichende Regelung zur Namensnennung kann im Einzelfall schriftlich vereinbart werden.

Bei einer Veröffentlichung ohne die vereinbarte Urhebernennung behält sich die Fotografin die Geltendmachung ihrer gesetzlichen Ansprüche vor.

Bearbeitung der Fotografien

Die von der Fotografin gelieferten Fotografien dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung der Fotografin wesentlich verändert oder bearbeitet werden.

Dies gilt insbesondere für die Verwendung von Filtern, Presets, Retuschen oder sonstigen Bildbearbeitungen sowie für Veränderungen oder Bearbeitungen mithilfe von künstlicher Intelligenz (KI).

Notwendige Anpassungen, beispielsweise für unterschiedliche Seitenverhältnisse oder Formate, sind zulässig, sofern der Charakter und die Bildwirkung der Fotografien dadurch nicht wesentlich verändert werden.

Eine gewünschte weitergehende Bearbeitung ist vorab mit der Fotografin abzustimmen.

Veröffentlichung durch die Fotografin bei Kundenaufträgen

Die Fotografin veröffentlicht Fotografien aus Kundenaufträgen grundsätzlich nicht ohne vorherige Zustimmung des Kunden und respektiert die Privatsphäre ihrer Kunden.

Eine Veröffentlichung durch die Fotografin wird gesondert vereinbart. Die Zustimmung kann beispielsweise schriftlich per E-Mail, Messenger-Dienst oder in einer gesonderten Vereinbarung erteilt werden.

Liegt eine entsprechende Zustimmung vor, darf die Fotografin die vereinbarten Fotografien für eigene Zwecke, insbesondere zur Präsentation ihrer fotografischen Arbeit, auf ihrer Website, in sozialen Medien, in ihrem Portfolio sowie in vergleichbaren eigenen Werbemedien verwenden.

Eine einmal erfolgte Veröffentlichung kann vom Kunden nicht rückwirkend für bereits erfolgte Veröffentlichungen und bereits entstandene Druck- oder sonstige Herstellungskosten ungeschehen gemacht werden. Für zukünftige Veröffentlichungen kann die Zustimmung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, soweit dem keine bereits eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen oder gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.

Unabhängig davon behält sich die Fotografin vor, Aufnahmen ohne erkennbare Gesichter, reine Bildausschnitte ohne erkennbare Personen oder entsprechend unkenntlich gemachte Personen als Referenz für ihre fotografische Arbeit zu zeigen, sofern hierdurch keine berechtigten Interessen des Kunden verletzt werden.

 

Diese Regelungen zur Veröffentlichung durch die Fotografin gelten nicht für freie Projekte oder TFP-Vereinbarungen. Für diese gelten die jeweils gesondert getroffenen Vereinbarungen. Soweit dort vereinbart, liegen die Veröffentlichungsrechte bei der Fotografin.

Die Fotografin hat keinen Einfluss darauf, wie öffentlich zugänglich gemachte Fotografien durch Dritte weiterverbreitet oder verwendet werden. Eine Haftung der Fotografin für eine solche Weiterverbreitung durch Dritte besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Wahrung der künstlerischen Integrität

Die Fotografin behält sich das Recht vor, gegen unzulässige Veränderungen, Verfälschungen oder eine unberechtigte Nutzung ihrer Fotografien rechtlich vorzugehen. Dies dient insbesondere dem Schutz ihrer Urheberschaft, ihres fotografischen Stils und der künstlerischen Integrität ihrer Arbeit.


 

9. Lieferung und Abnahme der Foto-Aufnahmen

Die fertigen Bilddateien werden dem Kunden in der vereinbarten Form (z.B. als digitale Datei, Print) innerhalb von 4 Wochen nach dem Fotoshooting zur Verfügung gestellt. Auch hier gilt die Vertragsentbindung zwischen Kunden und Fotografen bei schwerwiegenden Zwischenfällen wie Krankheit, höhere Gewalt – in diesen Ausnahmefall wird ein Nachweis vom Fotografen an den Kunden erbracht um die vereinbarte Lieferzeit zu verlängern.

Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


Der Kunde hat die Fotos unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich mitzuteilen.

Bei berechtigten Mängeln wird der Fotograf die Fotos nachbessern oder, falls dies nicht möglich ist, eine Erstattung anbieten.

Nach Ablauf dieser Frist von 14 Tagen gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei. Sofern der Kunde nach dieser First noch Änderungen wünscht, werden diese je nach Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt.

Als Künstler unterliegt der Fotograf dem Künstlerrecht, was bedeutet, dass die Werke künstlerische Schöpfungen sind und nicht zur Reklamation in Bezug auf die Ausführung des Bildes gebracht werden können – es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit des Fotografen vor. Nichtgefallen ist kein Sachmangel.


 

10. Lieferung und Abnahme von Drucken, Fotoabzügen, Fotoalbum

Foto-Produkte wie Drucke, Fotoalbum und weitere Druckerzeugnisse Dritter erfolgen bis 8 Wochen nach der Bildabgabe. Die Bildauswahl für Fotobücher erfolgt durch den Fotografen sowie die Gestaltung und Auswahl zwischen Farbe und Schwarzweiß. Druckprodukte können immer eine gewisse Farbabweichung mit sich bringen. Eine exakte Farbwiedergabe der Vorlage auf den Fotos und Bildwerken gehört nicht zur Leistungspflicht des Fotografen. Eine Haftung durch den Fotograf für Farbabweichungen in den Druckerzeugnissen und für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen ist ausgeschlossen. Es kann keine Garantie geben dass jede Person die auf der Hochzeit oder am Event war tatsächlich im Buch abgebildet ist.


 

11. Regelungen und Hinweise zum Gutscheinkauf

Unterschieden wird zwischen Kauf-Gutscheinen und Aktions-Gutscheinen


Kauf-Gutscheine sind Gutscheine, die vom Kunden gekauft werden und per Vorkasse bezahlt sind. Die Gutscheine haben eine Gültigkeit von zwei Jahren ab Ausstelldatum. Es gelten die Preise der Shootings zum Einlösezeitpunkt. Keine Barauszahlung oder Umtausch, Rücknahme von Gutscheinen.Gekaufte Gutscheine gelten in der Regal für Outdoor-Shootings und können nach Absprache auch für das Fotostudio eingelöst werden. Dies gilt nicht für Gutsche die vor dem 01.08.2025 gekauft wurden diese sind ausschließlich für Outdoorshootings einlösbar.

 

Aktions-Gutscheine sind Gutscheine die für Werbezwecke vom Fotografen in Umlauf gebracht werden. Dies kann durch Rabatte oder Gutscheinwerte durch z.B. Gewinnpiele oder auf Events erfolgen. Diese Gutscheine unterliegen nicht den Gutscheinbestimmungen und der Einlösezeitraum ist auf dem jeweiligen Aktionsgutschein angegeben. Es gelten die Preise der Shootings zum Einlösezeitpunkt. Keine Barauszahlung oder Umtausch, Rücknahme von Gutscheinen.

 

Ein Gutschein ist keine Sicherheit auf einen Termin. Termine müssen frühzeitig abgestimmt werden.


 

12. Haftung

Der Fotograf haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird.
Der Fotograf haftet nicht für Schäden an Geräten oder Ausstattungen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (z.B. Ausfall von Technik, schlechtes Wetter bei Außenaufnahmen).
Der Fotograf haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von ungesicherten Aufnahmen, die nach dem Fototermin nicht wiederhergestellt werden können.

Körperliche Haftung und Verletzung

Die Haftung für Verletzungen, Schäden oder das Verhalten von Models und Kunden liegt ausschließlich bei den jeweiligen Personen. Sollte es während der Fotoaufnahmen zu einer Verletzung kommen oder sollte der Kunde unvorsichtige Bewegungen oder riskante Posen einnehmen, ist dieser selbst verantwortlich, dies gilt auch für Betreten von Gelände, Equipment, Leitern oder andere Requisiten. Auch wenn der Fotograf Vorschläge macht, liegt es in der Verantwortung des Kunden, zu entscheiden, ob er diese umsetzen möchte und ob er sich in der Lage fühlt, dies zu tun.

Dies gilt sowohl für Outdoor-Shootings als auch für Studioaufnahmen. Mit der Teilnahme an einem Foto-Termin bestätigt der Kunde, dass er körperlich fit und geistig in der Lage ist, an den Aktivitäten teilzunehmen. Der Kunde entlastet den Fotograf von jeglicher Haftung und hält ihn schadlos, sollte es zu Schäden kommen.
 

Haftung und Beschädigung durch den Kunden

Sollten spezielle Requisiten oder Locations für das Shooting verwendet werden, ist der Kunde für den ordnungsgemäßen Umgang mit diesen verantwortlich. Eventuelle Schäden oder zusätzliche Kosten, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen, müssen vom Kunden getragen werden.Wird das Equipment des Fotografen durch den Kunden oder Personen dessen Haushalts, Kinder oder Tiere beschädigt haftet der Auftraggeber (Kunde) für diese Schäden. Dies gilt auch für Kinder unter sieben Jahre, die durch den Kunden mit zu den Fotoaufnahmen gebracht werden. In diesen Fällen ist der Kunde für entstandene Schäden an der Ausrüstung des Fotografen aufzukommen.

 

13. Fotostudio - Nutzung, Verhalten und Haftung
  1. Nutzung und Zugang: Die Nutzung des Fotostudios erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung. Der Zugang ist nur während der gebuchten Zeiten gestattet. Mitgebrachte Gegenstände (Kleidung, Requisiten etc.) werden auf eigene Verantwortung in das Studio gebracht.

  2. Haftung für mitgebrachte Gegenstände: Der Fotograf übernimmt keine Haftung für mitgebrachte persönliche Gegenstände, Kleidung, Technik oder Requisiten der Kunden. Eine Aufbewahrung oder Sicherung dieser Gegenstände erfolgt nicht durch den Fotografen.

  3. Verletzungsrisiken und Eigenverantwortung: Der Kunde erklärt mit Betreten des Studios, dass er im vollen Besitz seiner körperlichen und geistigen Kräfte ist und selbstverantwortlich handelt. Auch wenn die Fotografin Posen oder Bewegungen vorschlägt, obliegt die Ausführung dem Kunden. Er entscheidet selbst, ob eine Pose für ihn sicher und machbar ist. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

  4. Haftung bei Verletzung: Der Fotograf haftet nicht für Verletzungen, die durch eigenverantwortliche Bewegungen oder Handlungen im Fotostudio entstehen. Eltern haften für ihre Kinder. Die Nutzung von Leitern, Requisiten oder Mobiliar erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr.

  5. Haftung für Beschädigungen: Werden im Fotostudio Gegenstände (Mobiliar, Technik, Deko etc.) durch den Kunden beschädigt, haftet dieser für den entstandenen Schaden. Die Regulierung erfolgt über die private Haftpflichtversicherung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, entstandene Schäden sofort mitzuteilen.

  6. Hausrecht: Der Fotograf behält sich das Hausrecht im Fotostudio vor. Personen, die sich nicht an die Anweisungen halten, können vom Shooting ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung.

 

14. Vertragliche Regelungen und Gültigkeit

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde den Auftrag bestätigt hat und/oder eine Anzahlung geleistet wurde. Mit der Buchung der Fotoaufnahmen erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

15. Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Fotografen ist auf den Betrag der vereinbarten Vergütung begrenzt, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlung vor.

16. Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche des Kunden, die sich aus dem Vertrag ergeben, verjähren spätestens nach 12 Monaten, beginnend mit dem Zeitpunkt, an dem der Kunde Kenntnis von dem Anspruch und dem Schädiger erlangt hat.

17. Datenschutz

Der Fotograf verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (insbesondere DSGVO) zu behandeln.
Der Kunde willigt ein, dass seine Daten für die Erfüllung des Vertrages sowie zur Kommunikation im Rahmen des Auftrags gespeichert und verarbeitet werden. Hat der Kunde seine Handynummer (whatsapp) an den Fotografen für die Vertragserfüllung übergeben, wird er automatisch die Status-Anzeigen des Fotografen erhalten – diese kann der Kunde selbst deaktivieren.
Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über seine gespeicherten Daten zu erhalten und diese berichtigen oder löschen zu lassen.

18. Schlussbestimmungen
  • Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

  • Solle eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
    Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Fotografen

  • Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten stellt die Europäische Union eine Online-Plattform („OS-Plattform”) zur Verfügung unter der Adresse

    https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE

    Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

     

 

Melanie Sedlatschek, Neumarkt den 21.11.2024 (aktualisiert 05.07.2025)

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